Die Praxis


Länder, in denen das AVE-Sektorenmodell angewandt wird, sind:
Bangladesch, Bulgarien, die V.R. China, Indien, Indonesien, Pakistan, Philippinen, Rumänien, Thailand, Türkei und Vietnam.

Die V.R. China, Indien und die Türkei sind mit zwei Dritteln des Importvolumens der AVE-Mitgliedsfirmen die wichtigsten Importmärkte des deutschen Einzelhandels.

In zahlreichen Produktionsstätten werden seit Juni 2003 Audits durchgeführt. Auch wenn sich die Infrastruktur und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in diesen Ländern verbessern, gibt es noch eine Fülle von Abweichungen von den geltenden nationalen und internationalen Regelungen, die auf den von den meisten Staaten unterzeichneten Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation basieren.

Die Probleme in den Unternehmen treten insbesondere in den Bereichen Arbeitszeit, Entlohnung sowie Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz auf. In vielen Fällen sind diese Probleme auf unzureichende Managementkenntnisse, also die Organisation der Betriebe zurückzuführen. Mit entscheidend für bestimmte Beobachtungen sind jedoch auch die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Rahmenbedingungen sowie die kulturellen Gegebenheiten des jeweiligen Landes.

So existieren in osteuropäischen Ländern aufgrund ihres im Vergleich zu anderen Staaten höheren Entwicklungsstandes ganz anders gelagerte Probleme - meist im Managementbereich. Dagegen findet man in Staaten wie beispielsweise Pakistan oder Bangladesch Situationen, die in der religiösen Prägung dieser Länder begründet sind.

Auch das jeweils geltende nationale Recht steht der konsequenten Anwendung des AVE-Modells bisweilen entgegen. So liegt beispielsweise in bestimmten Ländern wie Thailand die von der nationalen Gesetzgebung zulässige Arbeitszeit erheblich über der von der ILO Konvention 1 vorgeschriebenen Wochenhöchstarbeitszeit. In China existieren keine freien Gewerkschaften nach europäischem Muster. In diesen Fällen können nur auf politische Wege Korrekturen eingeleitet werden.

Bei schwerwiegenderen Problemen oder Situationen, die einen langfristigen Verbesserungsprozess erfordern, werden der Projektbeirat, die nationalen Runden Tische und gegebenenfalls Regierungsvertreter der betroffenen Länder konsultiert, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

Sicherheits- oder Hygienemängel können dagegen in der Regel schnell behoben werden, ohne dass eine aufwendige externe Beratung notwendig ist.

Diesen vielfältigen Besonderheiten muss bei der Implementierung des Systems Rechnung getragen werden, da auch bei der weltweiten Durchsetzung von sozialen Standards nicht alles "über einen Kamm geschoren" werden kann. Hier sind neben technischem Knowhow viel Einfühlungsvermögen und kulturelle Kenntnisse notwendig, damit Verständnis für Sinn und Zweck des Monitorings geweckt wird. Dies ist für ein nachhaltiges System unverzichtbar.